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Rechtsanwälte Wuppertal

Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht umfasst insbesondere:

Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung, insb.

  • Vermeidung der Insolvenz trotz wirtschaftlicher Krise
  • Sicherung und Durchsetzung eigener Ansprüche bei drohender Insolvenz des Schuldners
  • Geltendmachung von Forderungen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners
  • Sicherung und Durchsetzung eigener Ansprüche aus im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht beendeten Vertragsverhältnissen
  • Abschluss von Verträgen mit dem insolventen Schuldner / dem Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  • Abwehr von Forderungen des Insolvenzverwalters gegen Empfänger von Zahlungen des Insolvenzschuldners (Anfechtung)
  • Ansprüche gegen den Insolvenzverwalter persönlich wegen der Verletzung von Pflichten als Insolvenzverwalter
 

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