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Rechtsanwälte Wuppertal

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Transparente Honorare

Zu unserem anwaltlichen Selbstverständnis gehört es, dass wir unsere Mandanten neben einer qualifizierten juristischen Beratung und Vertretung auch über das Prozessrisiko und die damit entstehenden Kosten unaufgefordert informieren.

Unsere Honorare orientieren sich an der gesetzlichen Gebührenordnung für Rechtsanwälte. Sollte es in einem speziellen Fall erforderlich sein, unter anderem zur Begrenzung des finanziellen Risikos, eine Honorarvereinbarung abzuschließen, unterbreiten wir Ihnen gerne einen wirtschaftlich ausgewogenen Vorschlag.

Für alle Fragen bezüglich der Honorierung unserer Tätigkeit stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Wir beraten Sie auch gerne zu Möglichkeiten der Prozessfinanzierung.

 

 

Unsere Kanzleigeschichte

Von einer Elberfelder Kanzlei zu einer überregional tätigen spezialisierten Anwaltssozietät

Wer heute die modernen Räume der Kanzlei Frowein & Partner am Neumarkt 1 aufsucht, wird überrascht sein, dass er sich in einer der ältesten bestehenden Kanzleien Wuppertals, auch des Bergischen Landes, befindet. Eindrucksvoll erinnert die Jahreszahl 1907 am Empfang an das über 100-jährige Bestehen der Kanzlei.

Die Familie Frowein ist seit Jahrhunderten tief verwurzelt in der Tradition der bergischen Unternehmer- und Kaufmannschaften.

Richard Frowein (1879 – 1937), der Gründer der heutigen Kanzlei, studierte Rechtswissenschaften und promovierte 1901 an der Universität in Leipzig. Nach seiner Assessorenzeit erhielt er im Januar 1907 seine Zulassung als Rechtsanwalt beim Landgericht Elberfeld, wo er gemeinsam mit seinem Berufskollegen Hermann Rumpe aus einer alten Altenaer Unternehmerfamilie eine Praxisgemeinschaft gründete.

Am 21. Januar 1907 hieß es in der Sonntagsausgabe des Elberfelder „täglichen Anzeigers“:

Bei dem königlichen Land- und Amtsgericht Elberfeld sowie der Kammer für Handelssachen in Barmen bin ich als Rechtsanwalt zugelassen,
Dr. Richard Frowein.

Wir haben uns zur gemeinsamen Ausübung der Rechtsanwaltschaft vereinigt. Unser gemeinsames Büro befindet sich im Hause des Erstunterzeichneten Wortmannstr. 39, Rechtsanwälte Rumpe & Dr. Frowein

1930 zog die Kanzlei Dres. Frowein & Hüssen in das neu errichtete Bank- und Geschäftshaus der Wichelhausbank an der Ecke Hofaue/Alte Freiheit (ehemals Elberfelder „Alter Markt“), wo sie bis zum Jahre 2008, mithin 78 Jahre lang, ansässig war.

Im selben Zeitraum, nämlich am 01.01.1930, wurde Richard Froweins Sohn Heinz Frowein (1905 bis 1995) als Rechtsanwalt zugelassen und trat als dritter Anwalt der Kanzlei bei. Heinz Frowein war bereits 1928 an der Universität Bonn promoviert worden.

Die Jahre des sogenannten dritten Reiches brachten der Kanzlei große Probleme. Richard Frowein war mit Ada Cohnitz verheiratet, einer Halbjüdin aus einer Elberfelder Fabrikantenfamilie. Demnach galt Heinz Frowein als „Nicht-Arier“, bei dem – wie sich der Präsident des Wuppertaler Landgerichts bereits im April 1933 gegenüber dem Vater Richard äußerte – die „Rücknahme der Zulassung als Rechtsanwalt“ in Betracht käme. Richard Frowein musste einen harten Kampf um die berufliche Existenz seines Sohnes ausfechten.

Der Bombenangriff auf Elberfeld am 25. Juni 1943 bedeutete eine scharfe Zäsur. Das Gebäude der Wichelhausbank fiel dem Feuersturm zum Opfer und sämtliche Unterlagen der Rechtsanwaltskanzlei Frowein wurden zerstört; einzig ein ausgeglühter Tresor verblieb, der noch heute in der Kanzlei steht und in den neuen Büroräumen an die Historie erinnert.

Schon 1945 kam Heinz Frowein aus dem Krieg nach Wuppertal zurück und erhielt als Nicht-Parteigenosse noch im selben Jahr seine Zulassung als Rechtsanwalt durch die Militärverwaltung. Damit war er wohl der Erste unter den Wuppertaler Anwälten, der wieder seinem Beruf nachgehen durfte. Im November 1945 gründete Heinz Frowein gemeinsam mit vier Berufskollegen den Wuppertaler Anwaltsverein.

Dr. Heinz Frowein sah es als seine Pflicht an, sich für die öffentlichen Belange, insbesondere die der Stadt Wuppertal, zu engagieren. Dieses Credo haben die Partner und Mitarbeiter der Rechtsanwaltskanzlei noch heute, wie die politischen und gemeinnützigen Ämter und Verantwortlichkeiten zeigt, die für die Stadt übernommen werden.

So ließ sich der damals noch parteilose Heinz Frowein 1961 von der CDU für die Kommunalwahl aufstellen und wurde zum Oberbürgermeister gewählt. Mit der Übernahme dieses Amtes stand er durchaus in guter Familientradition, denn immerhin konnte er acht Bürgermeister zu seinen Vorfahren zählen, sieben in Elberfeld und einen in Lennep.

Das Oberbürgermeisteramt bekleidete Heinz Frowein von 1961 bis 1964, übte danach das Amt eines Wuppertaler Bürgermeisters bis 1973 aus. Auch Dr. Rolf Köster war von 1999 bis 2004 ehrenamtlicher Bürgermeister der Stadt Wuppertal.

Dr. Heinz Frowein starb im Jahre 1994, betrauert nicht nur von Kollegen und Mandanten, sondern auch von vielen Wuppertaler Bürgern.

Verstärkung erhielt die Kanzlei im Jahre 1963 in der Person von Dr. Wolfgang Frowein, mithin der dritten froweinischen Rechtsanwaltsgeneration. Wolfgang Frowein studierte in Köln und wurde dort 1961 promoviert. Dr. Wolfgang Frowein blieb über 32 Jahre in der Kanzlei Frowein & Partner tätig und zog sich mit Ablauf des Jahres 1995 aus der aktiven Anwaltstätigkeit zurück. Noch heute ist er der Kanzlei eng verbunden. Die Kanzlei Frowein & Partner besteht heute aus insgesamt 12 Anwälten, zwei von ihnen inzwischen im Ruhestand. Die Kanzlei wird heute geführt von den Partnern Gerhard Timper, Dr. Rolf Köster, Christiane D. Steckhan und Marcus Benn.

Zur Kanzlei gehören 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Büro- und Rechtsanwaltsangestelltentätigkeit einschließlich der Auszubildenden.

Kontinuietät hat bei Frowein & Partner einen hohen Stellenwert. Dies zeigt sich sowohl auf Seiten der Mandanten – die oft nicht nur über viele Jahre, sondern über Generationen hinweg – mit der Kanzlei zusammenarbeiten, als auch auf der Seite der für sie tätigen Mitarbeiter. Nicht nur Anwälte sind bei Frowein & Partner während ihres gesamten Berufslebens tätig. Viele Mitarbeiter – manche sind seit 30 bzw. 40 Jahren dabei – haben ihre Berufstätigkeit mit einer Ausbildung in der Kanzlei begonnen; einige sind sogar bis zum Eintritt des Rentenalters geblieben.

Seit November 2008 hat die Kanzlei Frowein & Partner hochmoderne Räumlichkeiten unter der Adresse Neumarkt 1, gegenüber dem Elberfelder Rathaus, bezogen. Die Presse schrieb dazu:

„Für eine der traditionsreichsten Anwaltskanzleien des Bergischen Landes ist eine neue Zeitrechnung angebrochen.“

Die Sozietät Frowein & Partner hat mit dem Umzug nach stetiger Expansion ein zeitgemäßes Ziel erreicht: Das komplette Spektrum aller Rechtsgebiete, die bei Frowein & Partner von Fachanwälten und spezialisierten Juristen abgedeckt werden, kann den Mandanten jetzt in zentraler Lage in einem Neubau mit Tiefgarage angeboten werden.

Die Dienstleistung des Rechtsanwaltes ist – heute wie vor hundert Jahren – Vertrauenssache.

 

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Zertifiziertes Kanzleimanagement
nach DIN EN ISO 9001:2015,
Zertifikats-Nr.: 73 100 6338

Kontakt

Neumarkt 1
42103 Wuppertal
(0202) 24 57 50
(0202) 45 22 72
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Kooperationspartner

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Pestalozzistr. 16
42899 Remscheid
Tel.: 02191 461900
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