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Rechtsanwälte Wuppertal

Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Handels- und Gesellschaftsrecht umfasst insbesondere:

Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Gesellschaften und Gesellschaften, insb.

  • bei der Gründung und der Auflösung der Gesellschaft
  • beim Kauf/Verkauf von Unternehmen und Teilen davon
  • bei der Vorbereitung und Durchführung von Versammlungen
  • bei Streitigkeiten der Gesellschafter untereinander und mit der Gesellschaft
  • bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen Dritte
  • bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter gegen die Gesellschaft oder die Gesellschafter

Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung, insb.

  • in allen handelsrechtlichen Streitigkeiten
  • bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Geschäftsführer einer Gesellschaft
  • bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter gegen die Geschäftsführer einer Gesellschaft
  • bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen von Handelsvertretern
  • bei der Abwehr von Ansprüchen von Handelsvertretern
 

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